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Nach der neuen Allgemeinverfügung, gültig ab

Samstag 24.06.2023, dürfen auf dem Geflügelmarkt

in Illertissen, wieder Wassergeflügel, Hühner, Truthühner, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Tauben, Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster entsprechend der veterinärmedizinischen Vorschriften und einer Adressennotierung angeboten werden.

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VORSCHRIFT:

 

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln: Impfzeugnis

 

Enten und Gänse, allg. Wassergeflügel:

 Virologische Untersuchung oder alternativ Gesundheitszeugnis

mit Nachweis der Sentinelhaltung, (Wächterhaltung)

nicht älter als 5 Tage.

Erlaubte Beschickung für o.g. Tierarten nur aus dem Landkreis

Neu-Ulm und allen unmittelbar angrenzenden Landkreisen.

 (Günzburg, Unterallgäu, Stadtkreis Memmingen,

Landkreis Biberach, Alb-Donau-Kreis u. Stadtkreis Ulm)

 

Tauben, Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster unterliegen keinen Vorschriften und keiner Landkreisbeschränkung.

 

Die Bedingungen gelten auch gleichlautend für Bruteier sämtlicher oben aufgeführten Arten!

 

Verkäufer aus Sperr- oder Verdachtsgebieten sind nicht zugelassen

 

Unter diesen veterinärmedizinischen gesetzlichen Vorgaben ist unser Markt weiterhin jeden Sonntag geöffnet

 

 

Auf unserer Homepage und unter der Telefon-Nr. 0 73 03 / 4 22 25

halten wir Sie wöchentlich auf dem aktuellen Stand

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