Geflügelzuchtverein
Illertissen 1891 e.V.
und Umgebung


Der Geflügelmarkt findet jeden Sonntag statt.
Zum Verkauf dürfen nur Tauben, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Heimvögel angeboten werden.
Aufgrund der Biosicherheitsmaßnahmen wegen der Vogelgrippe sind alle weiteren Geflügelarten verboten.
Vogelgrippe
Die Situation bezüglich der Vogelgrippe verändert die Durchführung der Geflügelmärkte in Deutschland wie nachfolgend aufgeführt:
Änderung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben Bonn 14. Mai 2013
Ergänzung neu vom 22. Dez. 2014 (Wassergeflügel) und 18.Jan. 2015, neu: Änderung vom 24. November 2016, Änderung vom 16.03.2017
Folgende Bedingungen sind bei den genannten Arten einzuhalten bzw. beim Besuch des Marktes vorzuweisen:
Hühner und Truthühner: Impfzeugnis
Fasanen, Wachteln, Ziertauben, Perlhühner, Rebhühner u. Laufvögel: keine veterinärmedizinischen Vorschriften
Enten und Gänse: Einlass nur mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis und dem Nachweis, dass die Tiere zusammen mit Hühnern oder Puten gehalten werden. (nicht älter als 7 Tage)
Vögel, Tauben, Kaninchen, Meerschweinchen u. Hamster: keine veterinärmedizinischen Vorschriften
Die Bedingungen gelten auch gleichlautend für Bruteier sämtlicher oben aufgeführten Arten!
Verkäufer aus Sperr- oder Verdachtsgebieten sind nicht zugelassen
Unter diesen veterinärmedizinischen gesetzlichen Vorgaben ist unser Markt weiterhin jeden Sonntag geöffnet
Auf unserer Homepage und unter der Telefon-Nr. 0 73 03 / 4 22 25
halten wir Sie wöchentlich auf dem aktuellen Stand