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Der Geflügelmarkt findet jeden Sonntag statt.

Zum Verkauf dürfen nur Tauben, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Heimvögel angeboten werden.

 

Aufgrund der Biosicherheitsmaßnahmen wegen der Vogelgrippe sind alle weiteren Geflügelarten verboten.

 

Vogelgrippe

 

Die Situation bezüglich der Vogelgrippe verändert die Durchführung der Geflügelmärkte in Deutschland wie nachfolgend aufgeführt:  

 

Änderung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben Bonn 14. Mai 2013

Ergänzung neu vom 22. Dez. 2014 (Wassergeflügel) und 18.Jan. 2015, neu: Änderung vom 24. November 2016, Änderung vom 16.03.2017

 

Folgende Bedingungen sind bei den genannten Arten einzuhalten bzw. beim Besuch des Marktes vorzuweisen:

Hühner und Truthühner: Impfzeugnis

Fasanen, Wachteln, Ziertauben, Perlhühner, Rebhühner u. Laufvögel: keine veterinärmedizinischen Vorschriften

Enten und Gänse: Einlass nur mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis und dem Nachweis, dass die Tiere zusammen mit Hühnern oder Puten gehalten werden.   (nicht älter als 7 Tage)

Vögel, Tauben, Kaninchen, Meerschweinchen u. Hamster: keine veterinärmedizinischen Vorschriften 

 

Die Bedingungen gelten auch gleichlautend für Bruteier sämtlicher oben aufgeführten Arten!

 

Verkäufer aus Sperr- oder Verdachtsgebieten sind nicht zugelassen

 

Unter diesen veterinärmedizinischen gesetzlichen Vorgaben ist unser Markt weiterhin jeden Sonntag geöffnet

 

 

Auf unserer Homepage und unter der Telefon-Nr. 0 73 03 / 4 22 25

halten wir Sie wöchentlich auf dem aktuellen Stand

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