Folgende
Bedingungen sind bei den genannten Arten einzuhalten bzw. beim Besuch des
Marktes vorzuweisen:
Hühner und Truthühner:
Impfzeugnis und zusätzliche tierärztliche Bescheinigung (nicht älter als 5 Tage)
Fasanen,
Wachteln, Perlhühner, Rebhühner u. Laufvögel:
Tierärztliche Bescheinigung (nicht älter als 5
Tage)
Enten
und Gänse:
Monatlicher virologischer tierärztlicher Untersuchungsnachweis
oder
tierärztliche Bestätigung
(nicht älter als
5 Tage), dass Wassergeflügel und
Hühner zusammen in einem Bestand gehalten werden
Die
Aufstallungspflicht von 7 Tagen ist bei allen vorgenannten Geflügelarten
einzuhalten!
Ohne
Auflagen erlaubt ist der Handel mit Heimvögel, Tauben (auch Ziertauben),
Kaninchen,
Meerschweinchen
und Hamstern.
Verkäufer
aus Sperr- oder Verdachtsgebieten sind nicht zugelassen.
Unter diesen veterinärmedizinischen
gesetzlichen Vorgaben ist unser Markt weiterhin jeden Sonntag geöffnet.