Info

Vogelgrippe

 

Home

Wir über uns

Vorstandschaft

Geflügelmarkttermine

Geflügelmarkt

Gesundheitszeugnis zum Druck

Vereinsheim

Unsere Rassen

Vereinsmeister

Aktuelles

Versammlung

Termine

Sonstige Aktivitäten

Aufnahme-Antrag

Impressum

Gästebuch

So finden Sie uns

 

 

 

Aktuelles      

 

 

Die Situation bezüglich der Vogelgrippe verändert die Durchführung der Geflügelmärkte in Deutschland

wie nachfolgend aufgeführt:  

 

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Stallpflicht seit 15. Mai 2006 aufgehoben und damit ist ab sofort der Verkauf von den unten genannten Tierarten auf Geflügelmärkten wieder erlaubt.  

(Geflügelpestverordnung vom 18.10.2007)

Folgende Bedingungen sind bei den genannten Arten einzuhalten bzw. beim Besuch des Marktes vorzuweisen:

Hühner und Truthühner: Impfzeugnis und zusätzliche tierärztliche Bescheinigung (nicht älter als 5 Tage)

  Fasanen, Wachteln, Perlhühner, Rebhühner u. Laufvögel: Tierärztliche Bescheinigung (nicht älter als 5 Tage)

  Enten und Gänse: Monatlicher virologischer tierärztlicher Untersuchungsnachweis oder tierärztliche Bestätigung 

(nicht älter als 5 Tage), dass Wassergeflügel und Hühner zusammen in einem Bestand gehalten werden

 

Die Aufstallungspflicht von 7 Tagen ist bei allen vorgenannten Geflügelarten einzuhalten!

 

  Ohne Auflagen erlaubt ist der Handel mit Heimvögel, Tauben (auch Ziertauben), Kaninchen,

Meerschweinchen und Hamstern.

Verkäufer aus Sperr- oder Verdachtsgebieten sind nicht zugelassen.

  Unter diesen veterinärmedizinischen gesetzlichen Vorgaben ist unser Markt weiterhin jeden Sonntag geöffnet.

 

 

Auf unserer Homepage und unter der Telefon-Nr. 0 73 03 / 4 22 25

halten wir Sie wöchentlich auf dem aktuellen Stand.